Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – Energie-Mantelerlass genannt und ein Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende – ist bereinigt. Der Nationalrat hat gestern die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Besonders relevant und erfreulich für die die Weiterentwicklung von Power-to-X ist die so genannte Netzentgeltbefreiung (Quelle, S. 76):
Die Betreiber von Anlagen zur Umwandlung von Elektrizität in Wasserstoff, synthetische Gase, Brenn- oder Treibstoffe sind für die Elektrizitätsmenge, die sie für die Umwandlung in diese speicherbaren chemischen Substrate aus dem Netz beziehen, analog zu zu einer Rückerstattung berechtigt. Diese Berechtigung ist auf Pilot- und Demonstrationsanlagen, die mit Elektrizität aus erneuerbaren Energien betrieben werden und insgesamt höchstens eine Leistung von 200 MW aufweisen, beschränkt. Der Bundesrat erlässt die erforderliche Rückerstattungsregelung und befristet sie so, dass nur Anlagen darunter fallen, die am 31. Dezember 2034 bereits von
der Rückerstattung profitieren.
Damit ist eine der Forderungen unseres Forderungskatalogs erfüllt.
Ein besonderer Dank gebührt dabei Nationalrat und SPIN Co-Präsident Martin Bäumle, der sich für diese Lösung stark machte.